Freilauf beim Spaziergang

Freilauf ist für den Hund etwas sehr wichtiges – frei herumlaufen zu können, das eigene Tempo bestimmen, stehen bleiben wann immer man will – das sind sehr wichtige Dinge für den Hund. Aber muss der Hund bei jedem Spaziergang und um jeden Preis frei laufen?

Die rechtliche Lage (Stand 2018)

Die rechtliche Lage sieht in NÖ so aus, dass der Hund nur an „öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen“ mit Leine oder Maulkorb geführt werden muss (Ausnahme Listenhunde). Also darf der Hund außerhalb dieser Bereiche grundsätzlich frei laufen. Dabei muss der Hund aber erkennbar unter der Einwirkung des Halters stehen – also jederzeit abrufbar sein.

In der Praxis

Soweit zur rechtlichen Lage. Was heißt das für die Praxis? Meiner Meinung nach sind Hunde, die nicht zuverlässig abrufbar sind an der Leine zu führen. Denn Vierbeiner, die nicht kontrollierbar sind, sind eine Gefahr für sich und andere. Hunde lassen sich schnell durch verschiedenste Dinge ablenken: entdecken sie ein Wildtier, einen anderen Hund oder andere interessante Objekte, dann laufen sie schnell dort hin. Egal ob eine Straße dazwischen liegt, ob ein Jäger auf seinem Hochstand sitzt oder ob der andere Hund gar keinen Kontakt möchte. Dabei ist der Hund nicht nur ein Risiko für sich selbst, sondern auch für andere. Der Hund kann beispielsweise einen Autounfall verursachen oder einen Beißvorfall provozieren.

Meine Umsetzung

Kommt das Thema Freilauf bei meinen Trainings zur Sprache, erzähle ich auch gerne, wie ich das Thema bei uns umgesetzt wird: im nicht-eingezäunten Gebiet sind meine Hunde IMMER angeleint. Ich benutze Schleppleinen, so dass sie dennoch einen relativ großen Radius haben können und nicht neben mir laufen müssen. Aber natürlich ist das nicht ganz das gleiche wie Freilauf.

Warum ist das so? Layla ist zwar grundsätzlich abrufbar, entscheidet aber gerne selbst, wann sie kommen möchte und wann nicht 🙂 außerdem kann es passieren, dass sie sich und andere durch ihre Ängstlichkeit gefährdet. Wenn in der Nähe ein Schuss fallen würde, dann würde sie schnell zurück zum Auto laufen. Egal ob sie dabei eine Straße queren muss. Dieses Risiko ist einfach zu hoch, deshalb bleibt die Maus angeleint.

Nacho kann einen sehr guten Abruf, außer es würde ein Wildtier unseren Weg kreuzen. Läuft ein Reh, Kaninchen oder auch ein Eichhörnchen vorbei, dann wäre der Pudel weg und ein Jäger wäre Berechtigt ihn zu schießen – für mich die Horrorvorstellung!

Deshalb bleiben meine Hasen angeleint! Dafür gibt es aber mehrmals die Woche für sie die Möglichkeit in großem, eingezäuntem Gebiet frei zu laufen.

Fazit

Soll der Hund nun also beim Spaziergang frei laufen? Ein klares JEIN – denn der individuelle Trainingsstand ist sehr unterschiedlich. Ja, der Hund sollte frei laufen dürfen, wenn er zuverlässig kommt, wenn man ihn ruft. Nein, der Hund sollte angeleint bleiben, wenn der Abruf noch nicht entsprechend trainiert wurde oder noch nicht gut umgesetzt werden kann.